DGUV V3 (Vorschrift3) Prüfung, ehem. BGV A3

Wird im Volksgebrauch auch E-Check genannt.

 

Das Prüfen elektrischer Anlagen beschreibt das Sicherstellen der Funktion und Sicherheit mit geeigneten Prüf- und Messverfahren nach dem Errichten, dem Erweitern oder dem Ändern solcher Anlagen.

Zentrale Vorschriften für den deutschen und z.T. europäischen Geltungsbereich finden sich in den DIN VDE Normen, insbesondere in der DIN VDE 0100-600, der DIN VDE 0105-100, der DIN VDE 0701/0702 sowie weiteren DIN VDE Normen und Richtlinien. Diese Maßnahmen dürfen ausschließlich von einer zur Fachkraft Elektrotechnik ausgebildeten Person mit Hilfe dafür geeigneter und zugelassener Geräte durchgeführt werden.

Das Prüfen und Besichtigen einer Anlage wird in der VDE als „der wichtigste Punkt“ beschrieben. In diesem Prüfabschnitt werden durch Messen, Anschauen und Anfassen, Rütteln, Ziehen und ähnliches, alle Leitungen und elektrischen Bauteile auf ihren festen Halt (sofern notwendig), richtigen Anschluss, richtige Dimensionierung (z. B. von Leitungen und Sicherungen), festen Anschluss und auf alle bauteilbedingten Besonderheiten überprüft. Auch der Test der Sicherheitseinrichtungen gehört zu diesem Punkt. Vor allem der Test von Fehlerstromschutzschaltern, Schutzmaßnahmen (wie Hindernisse, Gehäuse) und der richtige Anschluss der Schutzleiter sind hier essentielle Unterpunkte, die jeder beim Besichtigen beachten sollte. Bei Fahrlässigkeiten oder auch Unachtsamkeiten kann Lebensgefahr für alle bestehen, die mit der Anlage in Kontakt kommen und mit dieser arbeiten müssen.

Einige Unterpunkte sind:

Allgemeine Besichtigung

Prüfen der Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren

Prüfen der Schutzmaßnahmen mit Schutzleiter

Prüfen der Schutzmaßnahmen ohne Schutzleiter

Die Betriebsmittel müssen den äußeren Einflüssen am Verwendungsort standhalten.Dieser Punkt stellt sicher, dass die Anlage auch gegen die örtlichen Einflüsse ausgerüstet wurde. Z. B. wenn sich in unmittelbarer Nähe der Anlage eine weitere elektrische Anlage befindet, welche heftige Vibrationen hervorruft, so muss die zu prüfende neue Anlage so befestigt oder verankert sein, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

Die Überstromschutzorgane sind den Leitungsquerschnitten entsprechend zu bemessen. Bei diesem Punkt wird überprüft, ob die ausgewählten Überstromschutzorgane (LS-Schalter oder Schmelzsicherungen) dem Leitungsquerschnitt angepasst sind.

Beschriftungen der einzelnen Stromkreise müssen vorhanden sein. Bei diesem Punkt ist zu überprüfen, ob alle Stromkreise an der Anlage gekennzeichnet sind. Z. B. dass Hauptstromkreise, Steuerstromkreise und Stromkreise mit Kleinspannung deutlich (durch verschiedenfarbige Leitungen) gekennzeichnet sind.

Schaltpläne – falls erforderlich – müssen vorhanden sein. Es ist zu überprüfen ob alle Schaltplan-Unterlagen der Anlage an der Maschine selber oder separat untergebracht sind. Und ob diese der Anlage entsprechen.

 

 

Quelle: DIN VDE Verlag und Wikipedia

Ein paar zufriedene Kunden: